Laut Bundeswirtschaftsministerium gilt das Gesetz zur Endgerätefreiheit nur für Neukunden sowie Altkunden, die einen neuen Vertrag abschließen. Bestandskunden mit noch laufender Vertragslaufzeit können ihren Router nicht frei wählen. Gleiches gilt für Kunden, deren Vertrag sich automatisch verlängert. In der Praxis bieten viele Anbieter aber auch Bestandskunden die Möglichkeit, Ihren eigenen Router zu nutzen.

 

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